Gebäudereinigung, Gartendienst, Winterdienst und Hausmeisterservice – für Unternehmen, Eigentümer und Hausverwaltungen. Zuverlässig, strukturiert und persönlich betreut.
Professionelle Innen- und Außenreinigung von Wohn- und Geschäftsgebäuden – unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Sonderreinigung aus einer Hand.
Mehr erfahrenRegelmäßige Reinigung aller Gemeinschaftsflächen in Wohngebäuden – Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Flure gründlich und zuverlässig gereinigt.
Mehr erfahrenGanzjährige Pflege von Grünanlagen, Rasen und Außenbereichen – mit individuellen Lageplänen und saisonaler Anpassung für jedes Objekt.
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Zuverlässige Schneeräumung und Streudienst mit 24/7-Bereitschaft – wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht vollständig mit lückenlosen Einsatznachweisen.
Mehr erfahrenIhr verlängerter Arm vor Ort – wöchentliche Sichtkontrollen, Kleinreparaturen, Heizraumüberwachung und Koordination von Handwerkerterminen.
Mehr erfahrenFür jede Liegenschaft erstellen wir ein individuelles Leistungsverzeichnis und detaillierte Lagepläne – vor Beginn der Zusammenarbeit, verbindlich und transparent.
Mehr erfahrenProfessionelle Reinigung von Wohn- und Geschäftsgebäuden – von der Fassade bis zum Keller. Diskret, termingerecht und dauerhaft auf hohem Niveau.
Sauberkeit, die dauerhaft bleibt. Wir reinigen Treppenhäuser, Flure und alle Gemeinschaftsflächen regelmäßig – kein Qualitätsverlust über die Zeit.
Gepflegte Außenanlagen steigern den Wert Ihrer Immobilie. Wir übernehmen alles – von der Rasenpflege bis zur Bewässerungsanlage.

Sicherheit und Rechtssicherheit im Winter. Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht vollständig – mit frühem Einsatz, bevor Ihre Mieter die Tür öffnen.
Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner vor Ort. Wöchentliche Kontrollen, proaktive Mängelmeldungen und reibungslose Handwerkerkoordination.
Transparenz von Anfang an – für jede Liegenschaft erstellen wir vor Vertragsbeginn ein individuell zugeschnittenes Leistungsverzeichnis und detaillierte Lagepläne.
Ob kleine WEG oder großes Immobilienportfolio – wir sind der Dienstleister, der mitdenkt und handelt, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Wir koordinieren alle Liegenschaften zentral. Pro Objekt ein eigenes Leistungsverzeichnis und Lagepläne – klar, verbindlich, nachvollziehbar.
Sämtliche Leistungen werden digital erfasst und belegt – jederzeit abrufbar für Sie und Ihre Eigentümer.
Monatliche Verträge, Saisonpakete oder Einzelaufträge – wir passen uns Ihren Anforderungen an.
Wir informieren Sie aktiv, bevor kleine Probleme zu großen werden – durch wöchentliche Sichtkontrollen vor Ort.
BW Objektmanagement GmbH steht für Gebäudeservice, der einen echten Unterschied macht – für Unternehmen, Gewerbetreibende, Eigentümer und Hausverwaltungen. Überall in Deutschland.
Als verlässlicher Partner für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen übernehmen wir Verantwortung, wo andere aufhören. Unser Anspruch ist Kundenbegeisterung – Tag für Tag, Objekt für Objekt. Deutschlandweit.
Auf uns ist Verlass – pünktlich, vollständig, ohne Ausreden. Vereinbarungen sind bei uns keine Absichtserklärungen, sondern Versprechen.
Wir setzen hohe Standards und halten sie dauerhaft. Unsere Qualität wird nicht mit der Zeit schlechter – sie wird besser.
Unsere Kunden wissen jederzeit, was wir leisten. Dokumentation und Berichte sind fester Bestandteil unserer Arbeit.
Wir denken mit. Proaktive Mängelmeldungen und ehrliche Kommunikation machen uns zum echten Partner – nicht nur zum Dienstleister.
BW Objektmanagement GmbH möchte einer der bevorzugten Gebäudeservice-Partner in Deutschland werden – bekannt für außergewöhnliche Qualität, lückenlose Dokumentation und eine Unternehmenskultur, die Werte lebt statt nur darüber zu reden. Wir wachsen nicht um des Wachstums willen – sondern weil zufriedene Kunden uns weiterempfehlen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück von BW Objektmanagement. Wir investieren in ihre Ausbildung, behandeln sie mit Respekt und schaffen ein Umfeld, in dem gute Arbeit anerkannt wird. Denn nur wer selbst gut behandelt wird, behandelt auch Ihre Liegenschaften mit der nötigen Sorgfalt.
Wir wachsen und suchen engagierte Menschen, die mit uns etwas aufbauen wollen. Faire Bezahlung, ein respektvolles Miteinander und ein sicherer Arbeitsplatz.
Sie reinigen Treppenhäuser, Außenbereiche und Gewerbeflächen zuverlässig und gründlich. Ihr Einsatz sorgt dafür, dass Bewohner und Eigentümer sich wohlfühlen.
Was wir erwarten: Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Freude an sauberer Arbeit. Erfahrung ist von Vorteil, aber kein Muss – wir schulen Sie ein.
Sie pflegen Gärten, Grünanlagen und Außenbereiche von Wohnanlagen. Von Rasenpflege bis Bepflanzung – Ihre Arbeit macht Liegenschaften attraktiv.
Was wir erwarten: Grüner Daumen, körperliche Fitness und Zuverlässigkeit. Ausbildung im Gartenbau willkommen, aber kein Muss.
Kontaktieren Sie uns – wir vereinbaren eine kostenlose und unverbindliche Objektbesichtigung und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
| Firma | BW-Objektmanagement GmbH |
| Geschäftsführer | Robert Špehar |
| Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
| Adresse | Holderäckerstr. 4, 70499 Stuttgart |
| info@bw-omg.de | |
| Handelsregister | Amtsgericht Stuttgart, HRB 801971 |
Die BW-Objektmanagement GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 801971. Der Unternehmensgegenstand umfasst Gebäudereinigung, Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudemanagement sowie Garten- und Grünanlagenpflege.
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Holderäckerstr. 4, 70499 Stuttgart
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Geschäftsführer: Robert Špehar
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BW-Objektmanagement GmbH · Stand: März 2026
(1) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen der BW-Objektmanagement GmbH und ihren Auftraggebern im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Winterdienst sowie verwandter Gebäudedienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Vertragsbestandteil.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Leistungsverzeichnisse und Lagepläne werden bei Vertragsschluss verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
(1) Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus dem für jedes Objekt individuell erstellten Leistungsverzeichnis.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Vergütungsanpassungen führen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Informationen zur Verfügung.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.
(1) Der Auftragnehmer bestimmt das eingesetzte Personal eigenverantwortlich. Ein Personalwechsel ist zulässig, solange die Qualität nicht beeinträchtigt wird.
(2) Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt anzuweisen oder abzuwerben. Zuwiderhandlungen berechtigen zu einer Vertragsstrafe von drei Monatsvergütungen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.
Bei Änderung der Kalkulationsgrundlagen (insbesondere Mindestlohnanpassungen oder Tarifänderungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung anzupassen. Anpassungen werden mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
(1) Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart.
(2) Ordentliche Kündigung: 6 Wochen zum Quartalsende (31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Informationen vertraulich. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Stuttgart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.